In einem individuellen Sanierungsfahrplan wird der Ist-Zustand des Gebäudes aufgezeigt und zeigt anschaulich wo Sie mit Ihrer Modernisierung stehen.
Als Einzelmaßnahme (Schritt für Schritt-Sanierung) oder Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Wer einen iSFP vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, erhält für die Verbesserung der Gebäudehülle und Heizungsoptimierung 5 % mehr Förderung. Insgesamt 20 %.
Des Weiteren erhöhen sich die förderfähigen Kosten von 30.000€ pro Jahr auf 60.000€
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert dieses mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei Wohnhäusern von mindestens drei Wohneinheiten maximal 850 Euro
Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung vorstellen 250€ einmalig
Bestandsgebäude in einem Schritt zum KFW- Effizienzhaus sanieren
Aktuell könne folgende KFW-Stufen erreicht werden:
Effizienzhaus 85 EE (Erneuerbare-Energien-Klasse) 150.000 € mit 10% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 85 120.000 € mit 5% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 70 EE (Erneuerbare-Energien-Klasse) 150.000 € mit 15% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 70 EE 120.000 € mit 10% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 EE (Erneuerbare-Energien-Klasse) 150.000 € mit 20% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 120.000 € mit 15% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 EE (Erneuerbare-Energien-Klasse) 150.000 € mit 25% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 120.000 € mit 20% Tilgungszuschuss
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BE EM)
Gebäudehülle
z.B. Fenster, Dach, Außenwände
(Stand 01.01.24/ 15% Förderung)
Anlagen zur Wärmeerzeugung
Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich, Fußbodenheizung
(Stand 01.01.24/ 15% Förderung)
Anlagentechnik (außer Heizung)
z.B. Lüftungsanlage
(Stand 01.01.24/ 15% Förderung)
Fachplanung und Baubegleitung
Auch die Energieberaterleistungen
(Stand 01.01.24/ 50% Förderung)
Durch die ständigen Änderungen der Förderrichtlinien ist es für ausstehende schwer herauszufiltern , welche Förderung die Beste für sein Bauvorhaben ist.
Welche Tilgungszuschüsse kann ich erwarten?
Kann ich Fördermittel miteinander kombinieren?
Als Energie-Effizienz-Experte kann ich nach Ihren Vorstellung die optimale Förderungen heraussuchen und beantragen
Bedarfsausweis
Im Bedarfsausweis finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Die gesamte Gebäudehülle wird nach der Wärmedämmfähigkeit berechnet und die Anlagentechnik detailliert berücksichtigt.
Hieraus ergibt sich der Jahresenergiebedarf sowie der Primärenergiebedarf.
Der Bedarfsausweis ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis und wird daher auch von der dena (Deutsche Energie-Agentur) empfohlen.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern. Die Gebäudehülle und Anlagentechnik werden nicht bewertet
Die DIN-Norm 1946-6 zeigt Lösungsmöglichkeiten, wie ein ausreichender Luftwechsel in Wohnungen erreicht werden kann und schafft damit Regelungen für die Belüftung von Wohngebäuden bei Neubau oder Sanierung. Sie „gilt für die Freie und für ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und ähnlichen Nutzungseinrichtung, die überwiegend dem Wohnzweck dienen.
Für alle Neubau-Projekte ist es Pflicht ein Lüftungskonzept zu erstellen.
Für Sanierungs-Projekte müssen folgende Kriterien erfüllt sein, damit ein Lüftungskonzept erstellt werden muss:
Wichtig für Sie als Bauherr ist es zu wissen, dass das Lüftungskonzept in Ihre Verantwortung fällt. Das heißt, dass Sie es grundsätzlich in Auftrag geben müssen
Als Heizlast eines Raumes wird die Wärmeleistung bezeichnet, die dem Raum zugeführt werden muss, damit im Raum eine definierte Innentemperatur aufrechterhalten werden kann, während außen eine definierte Außentemperatur herrscht.
Was benötigt man für Unterlagen um die Heizlast zu Berechnen?
- Grundriss/ Schnitte
- Standort des Gebäudes
- U-Werte der Gebäudehülle
- Lüftungskonzept oder Auslegung der Lüftungsanlage mit Volumentrömen / Wenn eine Lüftungsanlage installiert worden ist
Fördermöglichkeiten:
- Solarthermische Anlagen
- Biomassenheizung
- Wärmepumpe
- Brennstoffzellenheizung
- wasserstofffähige Heizung
- Fernwärmeanschluss
- Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
förderfähige Ausgaben:
- max. 30.000€ / Gebäude mit 1 Wohneinheit
- eine Erhöhung der förderfähigen Kosten bei mehreren Wohneinheit ist möglich
Zuschuss:
- max. möglich 70%
Finanzierung möglich:
- Ergänzungskredit 358/359
Bis zu 120.000€ pro Wohneinheit
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